Wir bebieten den Preis für unsere anfallenden Sortimente im Kauf, vor Einschlag und Rückung des Holzes. Nach Aufmass des gerückten Holzes bezahlen wir den Waldbesitzer gemäß unserem Angebot und das Holz geht in unser Eigentum über. Es erfolgt die Vermarktung und von der Differenz existieren wir. |
Ein weiterer nicht unerheblicher Teil unserer Firma besteht in der Holzrückung im Lohnauftrag. In diesem Fall wird bereits geschlagenes Holz gerückt.
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Von der Erstellung von Fördermittelanträgen über Holzeinschlag, Flächenvorbereitung, pflügen, Zaunbau, Pflanzung.
Weiterhin pflegen wir Kulturen usw..
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